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Voraussetzungen zum Einbau von Treppenliften in Mehrfamilienhäusern

Sie interessieren sich für Treppenlifte und haben schon einige Informationen gesammelt? Dann möchten wir Ihnen hiermit weitere Tipps geben, die Sie beachten sollten.

Ein elementares Thema sind die Voraussetzungen, die Sie beim Einbau eines Treppenlifts berücksichtigen sollten. Es gibt zum einen bauaufsichtliche Anforderungen, zum anderen auch Vorschriften zur Installation bei Miet- und Eigentumswohnungen.

Neben einem grundlegenden Informationsgehalt, den wir Ihnen bieten, sollten Sie sich bei Ihrem Anbieter entsprechendes Wissen holen.

Bauaufsichtliche Voraussetzungen für den Einbau von Treppenliften

Für Treppen an sich gelten in Deutschland Normen, in diesem Fall die DIN Norm DIN 18065. Entsprechend dieser Norm müssen Treppen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten eine Breite von einem Meter haben. Wenn das Wohnobjekt weniger als zwei Einheiten besitzt, ist eine Breite von 0,8 Metern ausreichend. Der Hintergrund hierfür ist einfach: Ein Treppenhaus und Treppengelände muss auch als Fluchtweg einsetzbar sein und entsprechende Auflagen erfüllen. Das heißt für Sie, dass beim nachträglichen Einbau eines Treppenliftes Kriterien zu erfüllen sind. Besonders wichtig ist, dass beim Einbau der Treppenlifte der Fluchtweg nicht beeinflusst wird. Wenn die Treppenlifte über mehrere Etage gehen, müssen hierfür Wartebereiche geplant werden, um einen optimalen Fluchtweg zu gewährleisten. Bei dem Aufrüsten des Objekts mit einem Treppenlift sollten Sie ferner darauf achten, dass im Störungsfall die Treppenlifte auch von Hand in eine Parkposition gebracht werden können. Was Herstellung betrifft, empfiehlt es sich, nichtbrennbare Materialien zu verwenden.

Vorschriften zur Installation von Treppenliften für Gemeinschaften, Mieter und Eigentümer

Wenn Sie Eigentümer sind, dann haben Sie lediglich die Treppenmindestlaufbreite von 0,8 Metern zu beachten. Ansonsten sind Ihnen keine Vorschriften gegeben, da es Ihr Objekt ist. Empfehlenswert ist dennoch, auf die bauaufsichtlichen Voraussetzungen zu achten, wie dem Herstellungsmaterial.

Anders ist es bei Mietern. Hier gilt es, die Barrierefreiheit zu gewährleisten (§554a BGB). Beachten Sie als Mieter bitte, dass Sie die Kosten für den Einbau, Wartung und Installation der Treppenlifte tragen. Im Falle eines Auszugs sind Sie dafür verantwortlich, dass die gemietete Wohnung wieder in den Ursprungszustand gebracht wird. Sie sollten unbedingt mit dem Vermieter in den Dialog gehen, denn ein Vermieter kann auch dem Einbau eines Treppenlifts widersprechen, wenn dadurch die unveränderliche Erhaltung der Mietfläche gefährdet wird. Einen exakten Gesetzestext entnehmen Sie bitte dem angefügten Link: http://www.gesetze-im-internet.de/

Sie sind in einer Wohneigentumsgemeinschaft? Dann muss für den Einbau eines Treppenlifts eine Eigentümerversammlung durchgeführt werden, in der mehrheitlich dafür gesprochen wird. Der Einbau eines Treppenlifts stellt eine bauliche Veränderung des Objekts dar und kann entsprechende Einflüsse auf Wert, Komfort und bautechnische Anforderungen haben.

Bauliche Voraussetzungen für den Einbau von Treppenliften

Der Einbau eines Treppenlifts, bzw. die Installation eines Treppenlifts, ist an sich an keine bauliche Voraussetzung gebunden. Dank der modernen Technik der Treppenlifte werden die steilsten, kurvigsten und engsten Treppen überwunden. Sie sollten jedoch vor der Installation und Planung eines Treppenlifts eine Begutachtung der Treppe durch Ihren Treppenliftanbieter durchführen lassen, um Anpassungsarbeiten und Aufwände aufzeigt zu bekommen. Erfahrungsgemäß lässt sich auch durch ein individuelles Konzept für einen Treppenlift eine bautechnische Veränderung des Wohnraums vermeiden. Sprechen Sie hier mit Ihrem Händler für Treppenlifte, um eine auf Ihre Situation optimal abgestimmte Lösung zu erhalten.

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