Sie möchten in Ihrem Zuhause komfortabel und ohne Hindernisse wohnen? Für den Einbau von Treppen-, Plattform– oder Hubliften gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse – wir zeigen Ihnen, welche, und wie Sie diese beantragen können.
Die Anschaffung eines Treppenliftes ist mit Kosten verbunden. Diese FörderungenFörderungen In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Förderungen für den Kauf eines Treppenlifts. Ist ein Pflegegrad vorhanden, kann man bei der Krankenkasse (über die Pflegekasse) einen Antrag auf Zuschuss zu einer „wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ in Höhe von € 4.180,00 stellen. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss von jedem dieser Bewohner beantragt werden, der maximale Zuschussbetrag ist € 16.720, -. Zudem gibt es länderabhängige Förderungen – in Bayern beispielsweise über die Landratsämter – sowie Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Letztere auch ohne Notwendigkeit eines Pflegegrades. und Zuschüsse helfen dabei, die finanziellen Belastungen zu reduzieren und den Zugang zu diesen wichtigen Mobilitätshilfen zu erleichtern.
Treppenlifte von der Krankenkasse?
Ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse (Pflegeversicherung) unter bestimmten Voraussetzungen die Anschaffung eines Treppensitz-, Hub- oder Plattformliftes. Dazu muss ein Antrag für die Umsetzung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme gestellt werden. Der Zuschuss für Ihren Treppenlift beträgt bis zu 4.180,00 Euro je versicherten Person mit Pflegegrad in einem Haushalt, die den Treppenlift benötigen (maximal für vier Personen, also 16.720,00 Euro). Der Pflegegrad ist Grundvoraussetzung. Mit dem Antrag auf die wohnumfeldverbessernde Maßnahme müssen Sie ein Angebot für den von Ihnen gewünschten Treppenlift bei Ihrer Pflegeversicherung einreichen. Bitte beachten Sie, dass alle Anträge eingereicht sein müssen, bevor Sie die Produktion eines Liftes in Auftrag geben. Viele Krankenkassen und Pflegeversicherungen bieten auf ihrer Webseite Anträge zum Herunterladen als am Computer ausfüllbare PDF-Dokumente an. Sie können diesen Antrag für einen Zuschuss zu Ihrem Treppenlift auch formlos einreichen. Das Angebot schreiben wir Ihnen gerne sofort vor Ort, den Antrag füllen wir auch gerne für Sie aus.
KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert mit Mitteln des Bundes auf zwei Arten:
1. Das altersgerechte Umbauen als Kredit Nr. 159 für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchsschutz
- Förderkredit für Ihren Treppenlift bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter
- Für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Das Wichtigste auf einen Blick:
Dieser Förderkredit für Ihren Treppenlift wird ab einem effektiven Jahreszins von 2,37 % bereitgestellt. Nachfolgend finden Sie ein Zinsbeispiel für ein Darlehen aus dem Programm “Altersgerecht Umbauen” in Höhe von 50.000 Euro, es gelten folgende Konditionen: 2,34 % p.a. Sollzins und 2,37 % p.a. Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und 5 Jahren Zinsbindung. Bitte beachten Sie: Die Zinskonditionen orientieren sich auch bei Förderkrediten am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Die Festlegung erfolgt jeweils am Tag der Zusage bei der KfW. Dieser Zinssatz gilt dann für die Dauer der gesamten Zinsbindungsfrist.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Welche Maßnahmen zur Barrierereduzierung fördert die KfW?
Förderbereich 1: Wege zum Gebäude
- Wege verbreitern und Stufen vermeiden, z. B. beim Zugang zum Gebäude, zur Garage, zu Sitz- und Spielplätzen sowie zu Mülltonnen
- Kfz-Stellplätze und Abstellplätze barriere¬frei einrichten und überdachen
- bei Gebäuden ab drei Wohn¬einheiten auch weitere Maßnahmen im Wohnumfeld
Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abbauen
- mehr Bewegungsfläche schaffen
- Wetterschutz anbringen, z. B. Überdachung und Windfang
Förderbereich 3: Überwindung von Treppen und Stufen
- Aufzugsanlage einbauen, nachrüsten oder verbessern
- Treppenlifte, Senkrecht-, Hebe– oder Plattformlifte installieren
- Treppen optimieren, z. B. Handläufe anbringen
- Rampen anlegen
Förderbereich 4: Raumaufteilung und Schwellen
- Wände versetzen und großzügige Räume mit mehr Bewegungsfreiheit schaffen
- Türdurchgänge verbreitern und neue Innentüren einbauen
- Schwellen auf Bewegungsflächen abbauen
- Terrasse, Loggia oder Balkon schaffen oder erschließen
Förderbereich 5: Badezimmer
- Raumaufteilung ändern
- bodengleiche Dusche einbauen und Dusch(-klapp)sitz anbringen
- Sanitärobjekte modernisieren (WC, Bidet, Waschbecken und Badewanne einschließlich eines mobilen Liftsystems)
Förderbereich 6: Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen installieren oder erweitern, etwa
- baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme, z. B. für Türen, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik
- Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, z. B. für Heizung und Beleuchtung baugebundene Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme, z. B. Wassermelder, Panikschalter und Sturzmelder
- Bedienelemente modernisieren, z. B. große Lichtschalter und ergonomische Türgriffe anbringen
- Stütz- und Haltesysteme einbauen
- Orientierung erleichtern und Kommunikation verbessern, z. B. durch Beleuchtung und Gegensprechanlagen
Gefördert werden alle, die in Barrierereduzierung oder Einbruchschutz investieren, zum Beispiel:
- Privatpersonen (Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter)
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bauträger und Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Weitere Informationen, Formulare und die aktuellen Konditionen finden Sie hier:
2. Die Barrierereduzierung als Investitionszuschuss Nr. 455-B für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort
- Zuschuss bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro für den Standard „Altersgerechtes Haus“
- Unabhängig von Ihrem Alter
Hier werden dieselben Maßnahmen zur Barrierereduzierung gefördert wie zuvor aufgezählt. Weitere Informationen finden Sie hier:
Kostenübernahme durch das Sozialamt
Wenn die beiden zuvor genannten Träger keinen Zuschuss leisten und eine medizinische Notwendigkeit besteht, übernimmt das Sozialamt für finanziell schlecht aufgestellte Menschen die Kosten.
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen
Diese Träger übernehmen im Falle von Arbeitsunfällen die Kosten für die notwendigen Maßnahmen.
Zuschüsse der BayernLabo | Förderung von barrierefreiem Wohnen
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Auch der Einbau von Hub-, Plattform- oder Treppenlift zählt hierzu. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen und ein Grad der Behinderung von 50 (Schwerbehinderung).
Dieses sogenannte leistungsfreie Darlehen hat eine Laufzeit von 5 Jahren und ist zins- und tilgungsfrei. Nach 5 Jahren wandelt es sich in einen Zuschuss und muss nicht mehr zurückgezahlt werden. Ein Auszug oder eine zweckfremde Nutzung des Darlehens führen zur Rückzahlungspflicht (anteilig an die Zeit der Nutzung).
Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel für Eigenwohnraum sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen. Anträge für Mietwohnraum bearbeiten die Regierungen beziehungsweise die Landeshauptstadt München oder die Städte Augsburg und Nürnberg. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich. Wichtig bei einer Antragstellung ist, dass vor Bewilligung der Fördermittel mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden darf.
Rechtsgrundlagen, Formulare zum Antrag und Ansprechpartner finden Sie hier.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für den Einbau eines Treppenliftes können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden, der Handwerkeranteil auf jeden Fall. Wir weisen die Lohn- und Maschinenkosten in den Rechnungen immer separat aus.
Landesamt für Pflege
Ab einem Pflegegrad von 2 können Sie hier ein sogenanntes Landespflegegeld (1.000,00 EUR) beantragen, das einmal jährlich ausgezahlt wird. Diese Unterstützung hat strenggenommen nichts mit dem Einbau eines Treppenliftes zu tun. Hierbei geht es um eine finanzielle Hilfe, da man mit einem Pflegegrad ab Stufe 2 höhere finanzielle Aufwände zu verkraften hat. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
