In vielen Situationen unterstützt Sie die Pflegeversicherung mit einem Zuschuss. Schon bei leichten körperlichen Einschränkungen wie Gelenkproblemen kann ein Pflegegrad bewilligt werden. Mit einem anerkannten Pflegegrad (1 – 5) erhalten Sie bis zu 4.180 € Förderung pro Person.
Das heißt: Nutzen mehrere berechtigte Personen im Haushalt den Lift, sind bis zu 16.720 € Förderung möglich. Der Zuschuss der Pflegeversicherung lässt sich mit weiteren Förderungen kombinieren, zum Beispiel KfW-Zuschüssen oder regionalen Programmen. So senken Sie Ihre Kosten deutlich.
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden.
Kein Aufwand, keine Unsicherheit. Füllen Sie das kurze Formular aus – wir schicken Ihnen sofort einen fertigen Musterbrief an Ihre E-Mail-Adresse. Den Brief müssen Sie nur noch ausdrucken, ggf. persönliche Angaben ergänzen, unterschreiben und bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
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