Bis zu 4.180 € Zuschuss
für Ihren Treppenlift

Einfach, sicher und schnell – bleiben Sie mobil und sparen Sie bares Geld.

Positive Bewertungen

ProvenExpert-Siegel

CE- & TÜV-zertifiziert

Über 10.000 eingebaute Lifte

Jeder Mensch sollte sich zu Hause sicher und selbstständig bewegen können – unabhängig vom Einkommen. Wir helfen Ihnen, Ihre Mobilität zu erhalten. Mit Zuschüssen von bis zu 4.180 € pro Person wird Ihr Treppenlift bezahlbar.

Nutzen Sie Ihre Chance auf 4.180 € Förderung!

In vielen Situationen unterstützt Sie die Pflegeversicherung mit einem Zuschuss. Schon bei leichten körperlichen Einschränkungen wie Gelenkproblemen kann ein Pflegegrad bewilligt werden. Mit einem anerkannten Pflegegrad (1 – 5) erhalten Sie bis zu 4.180 € Förderung pro Person.

Das heißt: Nutzen mehrere berechtigte Personen im Haushalt den Lift, sind bis zu 16.720 € Förderung möglich. Der Zuschuss der Pflegeversicherung lässt sich mit weiteren Förderungen kombinieren, zum Beispiel KfW-Zuschüssen oder regionalen Programmen. So senken Sie Ihre Kosten deutlich.

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden.

Unser Service:
Ihr Musterbrief für die Pflegekasse – kostenlos & sofort

Kein Aufwand, keine Unsicherheit. Füllen Sie das kurze Formular aus – wir schicken Ihnen sofort einen fertigen Musterbrief an Ihre E-Mail-Adresse. Den Brief müssen Sie nur noch ausdrucken, ggf. persönliche Angaben ergänzen, unterschreiben und bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

Kostenlos

Sofort per EMail

Leicht anpassbar

Rechts­sicher

Wie funktioniert die Antragshilfe?

Kurze Angaben zu Ihrer Situation

Sie erhalten den Musterbrief sofort per E-Mail

Ergänzen, ausdrucken, unterschreiben – einreichen

Für den Download benötigen wir Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – damit wir Sie bei Rückfragen unterstützen können.

Kostenlose Förderungsberatung

Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben, oder wie Sie mehrere FörderungenFörderungen In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Förderungen für den Kauf eines Treppenlifts. Ist ein Pflegegrad vorhanden, kann man bei der Krankenkasse (über die Pflegekasse) einen Antrag auf Zuschuss zu einer „wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ in Höhe von € 4.180,00 stellen. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss von jedem dieser Bewohner beantragt werden, der maximale Zuschussbetrag ist   € 16.720, -. Zudem gibt es länderabhängige Förderungen – in Bayern beispielsweise über die Landratsämter – sowie Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Letztere auch ohne Notwendigkeit eines Pflegegrades. kombinieren können? Wir klären alle Ihre Fragen – schnell, verständlich und unverbindlich. So verpassen Sie nicht die Chance auf finanzielle Unterstützung.

Antragsgenerator

Füllen Sie die folgenden Felder aus – wir schicken Ihnen Ihren persönlichen Musterbrief kostenlos per E-Mail zu.


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